Der Steinbruch Lauster in Maulbronn -

FISCHER Weilheim informiert:

Liebe Maulbronner Bürgerinnen und Bürger, liebe Interessierte, der Steinbruch Lauster im Enzkreis soll rekultiviert werden. Mit dieser Internetseite möchten wir Sie über den Stand der Planungen und Entwicklungen informieren. Bereits im März 2020 haben wir kompakte Informationen zum Projekt für Sie in einer Broschüre zusammengestellt.
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Seitdem liegt diese Broschüre auch als Druckstück im Foyer des Rathauses in Maulbronn zur Abholung bereit. Darüber hinaus haben wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten zu diesem Projekt zusammengestellt. Diese werden wir regelmäßig aktualisieren.

FAQs - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was ist das Projekt Steinbruch Lauster?
Der Steinbruch Lauster, gelegen in der Gemarkung Maulbronn, soll in den kommenden Jahren rekultiviert werden. Dies bringt Vorteile für die Stadt Maulbronn und ihre regionalen Betriebe mit sich. Die bereits bestehende Rekultivierungsgenehmigung sieht eine Verfüllung mit Erde vor. Um die Verfüllung auch mit Bauschutt und anderen mineralischen Reststoffen vornehmen zu können, soll die Genehmigung nun durch eine Planfeststellung für einen Deponiebetrieb abgelöst werden. Dabei erfolgen keine Änderungen an den bisher bereits genehmigten Mengen und den daraus folgenden Fahrzeugzahlen. Wir reagieren hiermit insbesondere auf die Knappheit der Entsorgungsmöglichkeiten für Bauschutt und Erde im Enzkreis und der Region. Der Schutz von Mensch, Natur und Umwelt steht für uns dabei an erster Stelle.

Im Enzkreis sowie der umgebenden Region fehlen Entsorgungsmöglichkeiten für Materialien mit geringen Belastungen, dies sind insbesondere Bodenaushub, aber auch Bauschutt. Aus diesem Grund planen wir, im Steinbruch der Lauster Steinbau GmbH eine Deponie der Deponieklasse I zu errichten. Dies wird in enger Kooperation mit dem Enzkreis erfolgen, damit umliegende Betriebe und Gemeinden ihren Bauschutt in der neuen Deponie entsorgen können. Durch die Innenstadtentwicklung in Maulbronn entstehen vor Ort mineralische Abfälle aus dem früheren Gießereibetrieb. Diese könnten zukünftig zumindest teilweise ebenfalls auf der Deponie im ehemaligen Steinbruch entsorgt werden. Somit entsteht ein bedeutender Standortvorteil. Bei der Umwandlung des innerstädtischen Schenk-Areals in ein Wohn- und Geschäftsviertel werden aufgrund der langjährigen industriellen Nutzung des Geländes und der Gebäude auch mineralische Abfälle erwartet, die zukünftig nach einem chemischen Analyseverfahren beurteilt und dann standortnah abgelagert werden können, wenn sie die geringen zulässigen Belastungen einer Deponie der Klasse I einhalten. Die Rekultivierung des Steinbruchs ist deshalb ein wichtiger Baustein für die städtebauliche Entwicklung Maulbronns und zur Erhaltung regional verfügbarer Ablagerungskapazitäten.

Aktuell ist der Steinbruch Lauster im Besitz der Steinbau Lauster GmbH. Das Unternehmen baut dort überwiegend den bekannten roten Schilfsandstein ab. Dieser ist insbesondere für Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden notwendig. Die Lauster GmbH verlagert ihren Standort der Steinsägerei jedoch in das Gewerbegebiet Talweg. Im Zuge der Rekultivierungsmaßnahmen und für die Nutzung der Deponie, sollen Teilflächen des Steinbruchs in den Besitz der FISCHER Weilheim GmbH übergehen. Im nördlichen Bereich des Steinbruchs soll weiterhin Schilfsandstein abgebaut werden.

Für den Steinbruch Lauster besteht bereits eine Rekultivierungsgenehmigung. Diese sieht eine Verfüllung mit Erde vor. Um die Verfüllung auch mit Bauschutt und anderen mineralischen Abfällen vornehmen zu können, soll die Genehmigung nun durch eine Planfeststellung für einen Deponiebetrieb abgelöst werden. Nach Abschluss aller Planungsarbeiten werden wir beim Regierungspräsidium Karlsruhe den Planfeststellungsantrag für die Rekultivierung des Steinbruchs stellen. Das Regierungspräsidium entscheidet auf der Grundlage der technischen Planung und der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung über die Zulassung.

Um im späteren Betrieb Abfälle in der Deponie Steinbruch Lauster entsorgen zu dürfen, müssen diese mit chemischen Analysen untersucht und auf Eignung für den Deponiebetrieb überprüft werden. Dadurch wird in jedem Einzelfall eine Überprüfung vorgenommen und Freigabe von Anlieferungen erteilt.

Die Rekultivierung des Steinbruchs Lauster wäre der zweite Deponiebetrieb auf Maulbronner Markung. Bei dem Vorhaben handelt es sich jedoch um keine Abfalldeponie im Sinne einer Restmüll- bzw. Hausmülldeponie. Geplant ist der Betrieb einer Deponie für schwach belasteten Baugrubenaushub und Bauschutt. Nach den Kategorien der Deponieverordnung sind es Abfälle der Deponieklasse I (DK I).  Nicht einmal gemischte Baustellenabfälle, die i. d. R. Folien, Holz, Rohre u.a. enthalten, dürften dort abgelagert werden. Mit der Verfüllung wird die Landschaftswunde des Steinbruchbetriebes wieder geschlossen und die Form des ursprünglichen Geländes in etwa wieder hergestellt.

Die Deponieklassifizierung gilt bundesweit und wird in der Deponieverordnung DepV beschrieben. Anhand folgender Merkmale werden die verschiedenen Klassen unterschieden:

  • Notwendige Schutzmaßnahmen für das Grundwasser, insbesondere der Ausgestaltung der Basis- und Oberflächenabdichtungen
  • Zulässige Schadstoffbelastung der zur Ablagerung zugelassenen mineralischen Abfälle, die mit 29 unterschiedlichen chemischen Parametern beschrieben werden

Deponieklasse I bedeutet somit eine geringe Belastung. Die Bodenbeschaffenheit muss eine ein Meter starke geologische Barriere, eine einlagige Basis- und Oberflächenabdichtungen und eine Entwässerungsschicht aufweisen. Als Beispiel kann die Deponie am Froschgraben in Schwieberdingen betrachtet werden.

Im Enzkreis gibt es keine Kapazitäten für gering belastete mineralische Abfälle der Deponieklasse I. Durch die neue Deponie Steinbruch Lauster sollen die Transportwege deutlich verkürzt und somit auch CO2-Emissionen eingespart werden.

Bisher werden die Bauschutt-Abfälle aus dem Enzkreis im benachbarten Landkreis Ludwigsburg abgelagert. Diese Deponie ist nicht nur mit längeren Anfahrtswegen verbunden, sie ist zudem weit verfüllt. Der Nachbarlandkreis wird deshalb die Zusammenarbeit in Zukunft weiter einschränken. Das hat zur Folge, dass die Entsorgung solcher Abfälle zukünftig Transportwege von über 100 Kilometer erfordern würde. Denn: Nicht jede kommunale Deponie nimmt Abfälle aus beliebigen Landesteilen auf.

In einem Kooperationsvertrag mit dem Enzkreis verpflichten wir uns, das jährliche Gesamtaufkommen der Deponieklasse I Abfälle im Enzkreis aufzunehmen. Die abzulagernden Abfälle werden voraussichtlich aus dem Enzkreis selbst, dem Stadtgebiet von Pforzheim und dem Landkreis Böblingen stammen. Die Andienungspflicht der Landkreise, in denen die Abfälle anfallen, wird dabei selbstverständlich gewahrt.

In der Hauptsache Erdaushub (Boden und Steine), Materialien von Gebäudeabrissen (Gemische aus Beton, Fliesen, Ziegeln und Keramik), Bauschutt (Fliesen, Ziegeln, Keramik) und Straßenaufbruch (Bitumengemische).

Folgende Reststoffe sollen zusätzlich entsorgt werden können: Reststoffe aus Keramikerzeugnissen, Fliesen und Ziegeln (nach dem Brennen), feste Rückstände aus der Sanierung von Boden, Schlämme aus betriebseigenen Abwasserbehandlungen, Baggergut, Schlämme aus der Wasserklärung, Schlämme aus der Sanierung von Böden, Rückstände aus der Kanalreinigung, Gleisschotter, Rückstände aus der Flusswasseraufbereitung zu Kühlwasserzwecken, Glasabfall.

Wir distanzieren uns klar von radioaktiven Abfallprodukten, zum Beispiel aus dem Rückbau von Kernkraftwerken, oder Asbestzement und künstlichen Mineralabfällen. Für derartige Produkte wird es auf der neuen Deponie keine Entsorgungsmöglichkeiten geben.

Grundsätzlich besteht im Steinbruch Lauster kein Risiko für die Grundwasserversorgung und den Naturschutz. Zum Schutz des Grundwassers wird der Steinbruch zunächst an der Sohle und den Flanken mit einer Abdichtung versehen. Auftretendes Sickerwasser wird durch einen Abwasseranschluss an die Ortskanalisation und damit an eine Kläranlage weitergeleitet. Erfahrungsgemäß ist das Sickerwasser einer Deponie Klasse I nur sehr gering belastet.

In der vorliegenden Genehmigung für die Rekultivierung des Steinbruchs Lauster sind bereits zahlreiche Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft und des Naturschutzgebietes enthalten. Im Zuge der Genehmigung des Deponiebetriebes werden von uns Vorkehrungen zum Schutz vor Stäuben und Lärm weiter vertieft. Auch die Erhaltung von Lebensräumen für die im Steinbruch vorhandenen Arten wird beachtet. Aktuell werden alle erforderlichen Maßnahmen von Fachgutachtern im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen ausgearbeitet und darauffolgend mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

Es kann kein Sickerwasser in das Grundwasser übertreten, da eine hochwirksame Basisabdichtung eingebaut wird, die den bundesweiten Qualitätsstandards für den Deponiebau entspricht. Die Basisabdichtung wird gemäß den bundesweiten Qualitätsstandards für den Bau von DK I-Deponien aus einer 50 Zentimeter starken Tonschicht aufgebaut. Das Sickerwasser wird in jeder Deponie über ein verzweigtes Netz von Drainageleitungen aus der Aufschüttung herausgeleitet. Das Abwasser einer DK I-Deponie ist so gering belastet, dass es in die normale Ortskanalisation abgeleitet werden darf. Ein Abtransport als „giftiges Wasser“ in Spezialbehältern ist weder erforderlich noch bei anderen DK-I-Standorten der Fall.

Die geplante Laufzeit beträgt etwa zehn Jahre. Danach steht das Gelände als Naherholungsgebiet oder als Fläche zur Ergänzung des Naturschutzgebietes zur Verfügung.

Bei einer Gesamtkapazität von 800.000 Tonnen ergeben sich rund 31.000 Lkw-Fahrten innerhalb der geplanten Laufzeit von zehn Jahren. Daraus ergeben sich im Mittel 12 bis 13 An- und Abfahrten täglich.

Die Deponie wird über Schutzmaßnahmen für das Grundwasser verfügen und nach Betriebsende durch eine Dichtung nach oben hin verschlossen werden. Durch diesen Einschluss sind die mineralischen Reststoffe in der Deponie gut verwahrt.

Die Stadt Maulbronn ist kaum von dem geplanten Vorhaben betroffen. Der Enzkreis hat bereits in seiner Rekultivierungsgenehmigung mehrere Maßnahmen festgelegt. Die Zufahrt für den Verfüllbetrieb soll somit über landwirtschaftliche Wege erfolgen. Von der Ortseinfahrt kommend, soll der Verkehr anschließend rechts Richtung Rossweiher geleitet werden. Die heute bestehende Belastung durch Schwerlastverkehr und der daraus entstehende Lärm wird deutlich reduziert werden.

Rekultivierung bedeutet die Wiederherstellung oder Rückführung einer Landschaft, die durch menschliche Eingriffe massiv angegriffen oder zerstört wurde, in einen nutzbaren Zustand. Dabei werden aufwendige technische und materielle Maßnahmen eingesetzt. Es ist vorgesehen, den Steinbruch bis zu seiner ursprünglichen Geländehöhe mit mineralischen Materialien – im Wesentlichen Erden und Bauschutt – aufzufüllen. Somit wird es in einem Zeitraum zwischen zehn bis zwölf Jahren möglich sein, mit einer Menge von 400.000 Kubikmeter Material den Steinbruch zu füllen, bis die ursprüngliche Geländehöhe erreicht ist. Die abgeschlossene Rekultivierung – also Begrünung und Bepflanzung – wird sich dann harmonisch in das Landschaftsbild der Umgebung eingliedern.

Natürlich kann auch bei einem DK-I-Betrieb, der an der Oberfläche abgedichtet wird, die Natur das Gelände wieder in Besitz nehmen. Auf diesen Flächen kann zwar kein Hochwald wachsen, die Bepflanzung und Entwicklung von kräftigen Büschen und kleinen Bäumen ist hingegen möglich und vorgesehen. Daneben sind Magerrasen und Magerwiesen, wie man sie beispielsweise auf der Schwäbischen Alb häufig antrifft, ökologisch sehr wertvoll und unter besonderem Schutz stehend. Lebensraumtypen dieser Art können sich auf der neu entstehenden Fläche sehr gut entwickeln und werden sich in den Biotopverbund am Roßweiher ideal einfügen. Ein weiterer Hochwald würde dagegen nur die ohnehin vorhandenen Lebensraumtypen vergrößern und damit weder die Artenvielfalt unterstützen noch vermehren.

Es ist vorgesehen, den Steinbruch bis zu seiner ursprünglichen Geländehöhe mit mineralischen Materialien – im Wesentlichen Erden und Bauschutt – aufzufüllen. Somit wird es in einem Zeitraum zwischen zehn bis zwölf Jahren möglich sein, mit einer Menge von 400.000 Kubikmeter Material den Steinbruch zu füllen, bis die ursprüngliche Geländehöhe erreicht ist. Die abgeschlossene Rekultivierung – also Begrünung und Bepflanzung – wird sich dann harmonisch in das Landschaftsbild der Umgebung eingliedern.

In der Umgebung von Maulbronn und insbesondere zwischen Maulbronn und Stuttgart liegen einige sehr große Steinbrüche, die aufgrund ihrer standortspezifischen geologischen Gegebenheiten nicht als Deponiestandorte geeignet sind. Diese immensen Kapazitäten werden bereits mit unbelasteten Baugrubenaushub, dem sogenannten Z0-Boden verfüllt. Da diese Standorte aus Sicht der Aufkommensschwerpunkte „vor“ Maulbronn liegen, ist es unwahrscheinlich, dass die erforderliche Menge für die Lauster-Rekultivierung in nur sechs Jahren angeliefert würde. Im Gegenteil muss damit gerechnet werden, dass dies zu einer erheblichen Laufzeitverlängerung führen würde.

Zudem würde eine Reduzierung auf sechs Jahre das Transportaufkommen auf durchschnittlich über 20 Lkw An- und Abfahrten pro Tag erhöhen.

Es wäre volkswirtschaftlich zudem nicht zielführend, zu den erheblichen vorhandenen Ablagerungskapazitäten für unbelastete Böden, eine weitere solche Ablagerungsstätte hinzuzufügen, wenn gleichzeitig ein erheblicher Mangel an DK-I-Kapazität mit der Folge großer Transportentfernungen besteht.

Über jeden neuen Verfahrens- und Realisierungsschritt werden wir alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zeitnah informieren. Dafür haben wir insbesondere diese Internetseite erstellt, die laufend aktualisiert wird.

hinzuzufügen, wenn gleichzeitig ein erheblicher Mangel an DK-I-Kapazität mit der Folge großer Transportentfernungen besteht.

Weitere Fragen beantwortet gerne:

Christofer Göb, Teamleiter Kreislaufwirtschaft

E-Mail: steinbruchmaulbronn@fischer-weilheim.de

FISCHER Weilheim GmbH & Co. KG
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Ansprechpartner
Albrecht Tschackert
Planung Kreislaufwirtschaft
steinbruchmaulbronn@fischer-weilheim.de